Sie verfügen bereits über einen großen Erfahrungsschatz, haben viele Flugstunden als Pilot in Command gesammelt oder besitzen eine Berufspilotenausbildung CPL(A) und möchten Ihr Wissen als Fluglehrer an neue flugbegeisterte Schülerinnen und Schüler weitergeben? Wir bieten Ausbildungen für verschiedene Lehrberechtigungen an.

Flight Instructor FI(A)

Den fliegerischen Nachwuchs ausbilden

Die Ausbildung zum Flight Instructor FI(A) wird gemäß FCL.905.FI durchgeführt und beschreibt den Lehrgang zum klassischen Fluglehrer mit der Möglichkeit zur gewerblichen oder nicht-gewerblichen Tätigkeit in Flugschulen oder Luftsportvereinen.

Auch bilden wir Lehr- / Einweisungsberechtigte auf zweimotorigen Luftfahrzeugen aus (MEP). Sprechen Sie uns hierzu einfach direkt an.

Die Rechte eines FI bestehen u.a. in der Durchführung von Flugunterricht für die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung des Folgenden:

  • einer PPL, SPL, BPL und LAPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie
  • von Klassen- und Musterberechtigungen für einmotorige Luftfahrzeuge als alleiniger Pilot, außer als alleiniger Pilot auf technisch komplizierten Hochleistungsflugzeugen; Klassen- und Gruppenverlängerungen für Ballone und Klassenver­ längerungen für Segelflugzeuge
  • einer CPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie, sofern der FI mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf dieser Luftfahrzeugkategorie absolviert hat, davon mindestens 200 Flugstunden Flugunterricht
  • u.a. Nachtflugausbildung.

Folgende Voraussetzungen für die Ausbildung zum Flight Instructor FI(A) sind gem. FCL.915.FI zu erfüllen:

  • mindestens im Besitz einer CPL(A) sein
    oder
  • mindestens 200 Flugstunden auf Flugzeugen oder TMG nachweisen, davon als Inhaber einer PPL (A) mindestens 150 Stunden als verantwortlicher Pilot, geflogen sein
  • die theoretischen Kenntnisse für CPL (A) nachweisen
  • mindestens 30 Stunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, davon min. 5 Stunden während der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung, absolviert haben.
  • mindestens 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug in Flugzeugen, davon höchstens 5 Stunden in einem FSTD, min. 20 Stunden Überlandflug als PIC absolviert haben. Zusätzlich muss ein Flug über eine Strecke von mindestens 540 km (300 NM), bei dem die Landungen auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchzuführen sind, absolviert werden.
  • während der letzten 6 Monate vor Beginn der Ausbildung eine besondere Auswahlprüfung mit einem gem. FCL.905 (i) qualifizierten FI(A), basierend auf der Befähigungsüberprüfung gemäß Teil FCL Anlage 9 (Klassen- und Musterberechtigung auf ein- und mehrmotorigen Flugzeug mit einem Pilot), durchgeführt worden sein.

Eine Ausbildung zum FI(A) umfasst gem. FCL.930.FI:

  • 125 Stunden theoretischen Unterricht und Teaching & Learning
  • 30 Stunden Training im Flugzeug
Lehrberechtigung Header

Class Rating Instructor CRI(A)

Verlängerung von Klassenberechtigungen

Als Class Rating Instructor CRI(A), dessen Ausbildung auf Grundlage von FCL.905.CRI erfolgt, dürfen Sie Verlängerungen von Klassenberechtigungen abnehmen und ausstellen.

Die Rechte eines CRI(A) umfassen die Ausbildung für:

  • die Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Klassen- oder Musterberechtigungen für technisch nicht kom­ plizierte Nicht-Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten, wenn der Bewerber das Recht zum Fliegen als alleiniger Pilot erwerben möchte
  • eine Schlepp- oder Kunstflugberechtigung für die Flugzeugkategorie, sofern der CRI Inhaber der entsprechenden Berechtigung ist und gegenüber einem gemäß FCL.905.FI Ziffer i qualifizierten FI die Fähigkeit nachgewiesen hat, Ausbildung für diese Berechtigung zu erteilen.

Die Rechte eines CRI sind auf die Flugzeugklasse oder das Flugzeugmuster beschränkt, in dem die Kompetenzbeurteilung für Lehrberechtigte absolviert wurde. Die Rechte des CRI werden auf weitere Klassen oder Muster erweitert, wenn der CRI innerhalb der letzten 12 Monate Folgendes absolviert hat:

  • 15 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen der entsprechenden Flugzeugklasse oder des entsprechenden Flug­ zeugmusters
  • einen Schulungsflug auf dem rechten Sitz unter der Aufsicht eines anderen CRI oder FI, der für diese Klasse oder dieses Muster qualifiziert ist, auf dem anderen Pilotensitz.

Folgende Voraussetzungen für die Ausbildung zum Class Rating Instructor CRI(A) sind gem. FCL.915.CRI zu erfüllen:

für einmotorige Flugzeuge:

  • 300 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen
  • 30 Flugstunden als PIC auf Flugzeugen der entsprechenden Flugzeugklasse oder des entsprechenden Flugzeugmusters

oder für mehrmotorige Flugzeuge:

  • 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen
  • 30 Flugstunden als PIC auf Flugzeugen der entsprechenden Flugzeugklasse oder des entsprechenden Flugzeugmusters

Eine Ausbildung zum FI(A) umfasst gem. FCL.930.CRI:

  • 25 Unterrichtsstunden Lehren und Lernen
  • 10 Stunden fachliche Ausbildung einschließlich Überprüfung der Fachkenntnisse, der Erstellung von Unterrichtsplänen und der Entwicklung von Ausbildungsfähigkeiten in einem Kurslokal/Simulator
  • 5 Stunden Flugunterricht auf mehrmotorigen Flugzeugen oder 3 Flugunterrichtsstunden auf einmotorigen Flugzeugen, die von einem gemäß FCL.905.FI Ziffer i qualifizierten FI(A) erteilt werden.