Welche Lizenz ist die Richtige für mich?

Unterschiede zwischen PPL(A) und LAPL(A)

Sie interessieren sich für eine Privatpilotenlizenz und stellen sich die Frage, welche Unterschiede zwischen den beiden klassischen Luftfahrerscheinen PPL(A) und LAPL(A) bestehen? Wir beraten Sie gerne, um die für Sie perfekt passende Lösung auf dem Weg zum Privatpiloten zu finden.

Eines vorweg: Mit beiden Lizenzen treffen Sie eine gute Wahl, wenn Sie als Privatpilot mit einmotorigen Motorflugzeugen (z.B. Pilot + 3 Passagiere) der verbreiteten Flugzeughersteller wie bspw. Cessna oder Piper den Himmel erobern möchten. Zwischen den Lizenzen gibt es aber auch Unterschiede, die wir Ihnen nachfolgenden anhand verschiedener Aspekte übersichtlich erläutern möchten.

Privatpilotenlizenz
PPL(A)
Lizenz für Leichtflugzeuge
LAPL(A)
Luftfahrzeuge
einmotorige Landflugzeuge
mit Kolbentriebwerk
(keine Personen- und Gewichtsbegrenzung)
einmotorige Landflugzeuge
mit Kolbentriebwerk,
max. 2000kg, max. 4
Personen an Bord
Recht europäisches Recht, EASA-FCL europäisches Recht, EASA-FCL
Voraussetzungen
Mindestalter gem FCL.020 vor erstem Soloflug: 16 Jahre
Mindestalter für Lizenzausstellung: 17 Jahre
Mindestalter gem FCL.020 vor erstem Soloflug: 16 Jahre
Mindestalter für Lizenzausstellung: 17 Jahre
Medizinische Tauglichkeit
Fliegerärztliche Untersuchung
Klasse 2 oder höher
Untersuchungsintervalle: alle 5 Jahre bis Vollendung 40. Lebensjahr, 2 Jahre bis Vollendung 50. Lebensjahr, jährlich ab 50. Lebensjahr
Fliegerärztliche Untersuchung „LAPL“
Untersuchungsintervalle: alle 5 Jahre bis Vollendung 40. Lebensjahr, danach: alle 2 Jahre
Praxisausbildung 45 Flugstunden,
davon mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer und mindestens 10 Stunden Alleinflug, 5 Stunden Allein-Überlandflug
30 Flugstunden,
davon mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer und mindestens 6 Stunden Alleinflug, 3 Stunden Allein-Überlandflug
Theorieausbildung mind. 100 Stunden gesamt, davon mindestens 10 h Präsenzunterricht

Prüfung: Bezirksregierung Düsseldorf

mind. 100 Stunden gesamt, davon mindestens 10 h Präsenzunterricht

Prüfung: Bezirksregierung Düsseldorf

Passagiermitnahme sofort nach Lizenzerteilung mindestens 10 weitere Flugstunden nach Lizenzerwerb bevor Passagiere mitgenommen werden dürfen
Lizenzerhalt

Erhalt Klassenberechtigung SEP(land) (Gültigkeit: 24 Monate) durch fortlaufende Flugerfahrung (12h +12 Landungen) innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablaufdatum der Klassenberechtigung, davon 1h Schulungsflug mit Fluglehrer

oder

Befähigungsüberprüfung

Gültigkeit je 24 Monate; Ausübung der Rechte durch fortlaufende Flugerfahrung durch Nachweis 12h +12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate + 1h Schulungsflug mit Fluglehrer

oder

Befähigungsüberprüfung

Erweiterungen Erwerb zahlreicher zusätzlicher Berechtigungen möglich, z.B. Nachtflug, Instrumentenflug, Schleppberechtigung, Multi-Engine, Bergflugberechtigung, Wasserflugberechtigung, Lehrberechtigung, Berufspilotenlizenz, und weitere… nur Erweiterung zu Nachtflugberechtigung möglich
(spätere Weiterbildung zum PPL möglich)
Fliegen im Ausland ICAO-konforme Lizenz, Gültigkeit weltweit europäische Lizenz berechtigt zum Fliegen in allen EASA-Ländern (Europa)
Kosten aufgrund 45 Blockstunden preisintensiver als LAPL aufgrund nur 30 Blockstunden günstiger als PPL
Weitere Informationen Ausbildung
Privatpiloten PPL(A)
Ausbildung
Leichtflugzeuge LAPL(A)

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Professionelle Privatpilotenausbildung mit MG flyers
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Ready for departure?

Vorteile PPL(A)

Klassische Pilotenlizenz

Der PPL(A) ist die klassische Lizenz für Privatpiloten mit der größten Verbreitung.

Fliegen im Ausland

Der PPL(A) ist eine ICAO konforme Lizenz und wird weltweit anerkannt, auch bei Flugzeugcharter an Ihrem Urlaubsziel.

Wissensschatz

Beim PPL(A) wird Ihnen ein fundiertes Wissen zur Fliegerei vermittelt, so bspw. auch die Funknavigation (VOR, NDB etc.).

Flexibel erweiterbar

Der PPL(A) bietet zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung, z.B. Nachtflug, Instrumentenflug, Fluglehrer…

Offen nach oben

Beim PPL(A) gibt es keine Begrenzung bei der Flugzeugmasse oder Passagieranzahl. Bei Erwerb der entsprechenden Berechtigung sind auch mehrmotorige Flugzeuge fliegbar.

Passagiere

Nach dem Erwerb der PPL(A)-Lizenz dürfen Sie sofortig Passagiere befördern und müssen hierzu keine weitere Schulung erfahren.

Vorteile LAPL(A)

Kostenoptimierter Einstieg

Der LAPL(A) ermöglicht durch die reduzierte Anzahl an Praxisstunden gegenüber dem PPL(A) einen kostenreduzierten Einstieg in die Fliegerei.

Fliegen im Ausland

Der LAPL(A) besitzt in allen EASA-Staaten (Europa + einige weitere Länder) Gültigkeit. So ist auch ein fliegen im Urlaub an vielen Zielen möglich.

Flugzeuge

Die klassischen weit verbreiteten 4-sitzigen einmotorigen Motorflugzeuge (z.B. Cessna, Piper) sind mit der Lizenz uneingeschränkt fliegbar.

Erweiterbarkeit

Mit dem LAPL(A) kann auch später jederzeit auf den PPL(A) erweitert werden oder eine Nachtflugberechtigung absolviert werden.

Medical

Die Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit sind beim LAPL(A) geringer als beim PPL(A) – ebenso die Untersuchungsintervalle.
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Einzigartige Perspektiven als Privatpilot erleben: Düsseldorf aus 600 m Höhe

Die Entscheidung für die richtige Fluglizenz ist nicht immer ganz einfach. Wir haben auf dem Gebiet der Lizenzen eine umfangreiche Erfahrung und beraten Sie gern entsprechend Ihrer persönlichen Anforderungen und Ideen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein individuelles, kostenloses Beratungsgespräch, bei dem Sie ebenfalls unsere moderne Flugzeugflotte kennenlernen und sich beim Probe sitzen in einem der Flugzeuge eventuell bereits für Ihren zukünftigen Ausbildungsflieger entscheiden.

Sollten Sie nach Abschluss der Ausbildung bemerken, dass Sie als LAPL(A) Inhaber doch gerne eine höhere Lizenz erwerben möchten, so ist durch weitere Schulung der Erwerb des PPL(A) als Inhaber eines LAPL(A) möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

MG flyers Luftfahrerschule GmbH
Am Flughafen 44
41066 Mönchengladbach
Tel.: +49 (0)2161 – 5763883
Fax: +49 (0)2161 – 5763885
E-Mail: kontakt.2019@mgflyers.de