Unterschiedsschulung
Seit Mai 2003 gilt die neue JAR-FCL 1, die unter anderem dazu geführt hat, dass die bisher geltende Verordnung über Luftfahrtpersonal geändert wurde: In der nun gültigen Verordnung über Luftfahrtpersonal sind die Paragraphen 66 bis 70 aufgehoben. Bestimmungen über Klassen- und Musterberechtigungen finden sich nunmehr in der JAR-FCL 1 unter Abschnitt F ab der Textziffer 1.215, wobei insbesondere die Textziffer 1.235 auf den Anhang 1 M zur ersten Durchführungsverordnung (1. DV) der LuftPersV verweist.
Für Flugzeuge, die keiner speziellen Musterberechtigung bedürfen, sind Klassenberechtigungen festgelegt. Hierzu zählen u. a. einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk, der Lizenzeintrag lautet SEP (land). Innerhalb dieser Flugzeugklasse werden weiter folgende Kategorien unterschieden:
- einmot. Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk
- einmot. Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Verstellpropeller
- einmot. Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Einziehfahrwerk
- einmot. Landflugzeuge mit turbolader-/Kompressorgetriebenem Kolbentriebwerk
- einmot. Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Druckkabine
- einmot. Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Spornrad
Zudem wird festgelegt, dass für einen Wechsel zwischen Flugzeugmustern, die sich durch diese Merkmale unterscheiden, eine Unterschiedsschulung (Differences Training) erforderlich ist: Möchte ein Pilot z.B. erstmals ein Flugzeug mit Verstellpropeller oder Einziehfahrwerk fliegen, so muss er eine solche Unterschiedsschulung absolvieren.
Die Unterschiedsschulung erfolgt durch einen Fluglehrer (FI) oder einen Lehrer für Klassenberechtigungen (CRI) und geschieht sowohl theoretisch als auch praktisch im Flug. Sie wird im Flugbuch bestätigt, nicht jedoch in der Lizenz. Wurde ein Muster, das eine Unterschiedsschulung erfordert, zwei Jahre lang nicht geflogen, so ist die Unterschiedsschulung zu wiederholen oder eine Befähigungsüberprüfung abzulegen. Dies gilt jedoch nicht für die Muster innerhalb der Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge (SEP).
Eine Vertrautmachung (Familiarization) dient dagegen der Einweisung in die Bedienung z.B. einer Variante eines Flugzeuges oder in andersartige Systeme innerhalb einer der sechs o.g. Kategorien. Dies kann z.B. eine andere Motorisierung oder Avionik sein. JAR-FCL 1.235 spricht vom "Erwerb zusätzlicher Kenntnisse". Sie kann grundsätzlich auch am Boden stattfinden und wird ebenfalls vom FI oder CRI im Flugbuch abgezeichnet. Dennoch ist eine gründliche Einweisung, auch im Fluge und bei unterschiedlichen Bedingungen, in den meisten Fällen zu empfehlen, wenn auf ein anderes Muster, auch innerhalb der gleichen Kategorie z.B. von Cessna 172 auf Piper 28, gewechselt werden soll.
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