Ausbildung Ultraleicht SPL-F

Ultraleicht-Sportpilotenlizenz SPL-F (3-achs) Luftsportgeräteführer - nach § 42 LuftPersV
Theoretische Ausbildung (ca.60h) in den Sachgebieten:
- Luftrecht
- Sprechfunkzeugnis BZF II
- Allgemeine Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
- Pyrotechnische Einweisung
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
Praktische Ausbildung
Flugausbildung umfasst eine Gesamtflugzeit von 30 Flugstunden davon 5 Stunden im Alleinflug auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen.
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
- Starts und Landungen mit und ohne Seitenwind.
- Mindestens zwei 200km Überlandefluge mit Zwischenlandung (mit Fluglehrer).
- Mindestens drei 50km Überlandflüge (ohne Fluglehrer)
- Eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugesin besonderen Flugzuständen sowie eine theoretische und praktische Einweisung zum Verhalten in Notfällen.
- Platzrundenverfahren, Verfahren zur Vermeidung von Zusammenstößen und Vorsichtsmaßnahmen.
- Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von beginnenden und voll überzogenen Flugzuständen.
- Notverfahren, einschließlich simulierter Ausfälle der Flugzeugausrüstung.
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