Scheinerhalt

Fliegerin

Mit Einführung der umfangreichen luftrechtlichen Änderungen haben sich auch die Voraussetzungen für die Verlängerung von Lizenzen und Berech­tigungen verändert (vergl. JAR-FCL 1.245 und §4, 135 LuftPersV).
Dies betrifft nicht nur die Inhaber von Lizenzen nach neuem Recht PPL(A) nach JAR-FCL 1 oder PPL national nach LuftPersV), sondern auch die Inhaber von PPL(A)-Lizenzen, die nach altem Recht vor dem 01.05.2003 erworben wurden, da die neuen Bedingungen für die Gültigkeit und Verlängerung auch hierauf angewendet werden.

Eine Möglichkeit, die Verlängerung der Lizenz/ Berechtigung zu erlangen, ist eine praktische Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer, was mit einer erneuten praktischen Prüfung vergleichbar ist. Die meisten werden sich daher für die Möglichkeit ent-scheiden, in Verbindung mit 12 Flugstunden mit 12 Starts und Landungen innerhalb der letzten 12 Monate einen Übungsflug mit Fluglehrer von mindestens einer Stunde Dauer zu absolvieren.

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