Ausbildung PPL (A)
Privatpilotenlizenz (Flugzeug) PPL(A) nach JAR-FCL 1 deutsch, Abschnitt C
Theoretische Ausbildung in den Sachgebieten:
- Luftrecht,
- allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse,
- Flugleistung und Flugplanung,
- menschliches Leistungsvermögen,
- Meteorologie,
- Navigation,
- betriebliche Verfahren,
- Aerodynamik,
- Sprechfunkverkehr (Sprechfunkzeugnis BZF II).
Praktische Ausbildung
Flugausbildung 45 Stunden, mindestens 25 Stunden mit Lehrberechtigtem und mindestens zehn Stunden im Alleinflug unter Aufsicht, darin müssen mindestens fünf Stunden im Alleinüberlandflug mit mindestens einem Dreiecksflug über mindestens 150 NM; der Lehrplan umfasst:
- Flugvorbereitung, einschließlich Bestimmung von Masse und Schwerpunktlage, Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges;
- Platzrundenverfahren, Verfahren zur Vermeidung von Zusammenstößen und Vorsichtsmaßnahmen;
- Führen des Flugzeuges mit Sicht nach außen;
- Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von beginnenden und voll überzogenen Flugzuständen;
- Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von Spiralsturzflugzuständen;
- Starts und Landungen mit und ohne Seitenwind;
- Starts mit höchstzulässiger Leistung auf kurzen Pisten und unter Berücksichtigung der Hindernisfreiheit und Landungen auf kurzen Pisten;
- Führen des Flugzeuges ausschließlich nach Instrumenten, einschließlich einer Horizontalkurve von 180° (dieser Teil der Ausbildung kann von einem Fluglehrer durchgeführt werden);
- Überlandflüge mit Sicht nach außen, Koppelnavigation und Funknavigationshilfen;
- Notverfahren, einschließlich simulierter Ausfälle der Flugzeugausrüstung;
- An- und Abflüge von und zu kontrollierten Flugplätzen, Flüge durch Kontrollzonen, Einhaltung von Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverkehr und Sprechgruppen.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen unverbindlich einen Termin, um Sie in einem persönlichen Gespräch weitergehend zu beraten.
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