Ausbildung Nachtflug NVFR

Sonnenuntergang
Blick aus dem Fenster
Cockpit

Nachtflugqualifikation gem. JAR-FCL 1.125 (c)

für Besitzer der (ICAO-konformen) Erlaubnis für Privatflugzeugführer gem. §§ 1 bis 5 LuftpersV in der Fassung vom 23.12.1998 (alt).

Ausbildung:

  • Flugausbildung von mindestens fünf zusätz­lichen Stunden auf Flugzeugen bei Nacht, davon drei Stunden mit Lehrberechtigtem, mit mindestens einer Stunde Überlandflugnavi­gation sowie fünf Alleinstarts und fünf Allein­landungen bis zum vollständigen Stillstand.

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen unverbindlich einen Termin, um Sie in einem persönlichen Gespräch weitergehend zu beraten.