Ausbildung Nachtflug NVFR


Nachtflugqualifikation gem. JAR-FCL 1.125 (c)
für Besitzer der (ICAO-konformen) Erlaubnis für Privatflugzeugführer gem. §§ 1 bis 5 LuftpersV in der Fassung vom 23.12.1998 (alt).
Ausbildung:
- Flugausbildung von mindestens fünf zusätzlichen Stunden auf Flugzeugen bei Nacht, davon drei Stunden mit Lehrberechtigtem, mit mindestens einer Stunde Überlandflugnavigation sowie fünf Alleinstarts und fünf Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen unverbindlich einen Termin, um Sie in einem persönlichen Gespräch weitergehend zu beraten.
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