Klassenberechtigung

Flugzeug

Die Gültigkeit von Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten beträgt gem. JAR-FCL 1.245 zwei Jahre ab dem Ausstel­lungsdatum oder dem Ablauf der Gültigkeitsdauer, sofern die Berechtigung innerhalb der Gültigkeits­dauer verlängert wird. Für die Verlängerung von Klassenberechtigungen für einmotorige Landflug­zeuge mit Kolbentriebwerk mit einem Piloten (SEP) muss der Bewerber auf einmotorigen Landflugzeu­gen:

  • innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung eine Befähi­gungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer auf einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ablegen.

oder

  • innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung/Berechtigungen nachweisen:

zwölf Stunden Flugzeit als verantwortlicher steuernder Pilot auf SEP
zwölf Starts und Landungen
ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem Fluglehrer FI(A) oder Lehrer für Klassenberechtigungen CRI(A). Dieser Flug kann durch jede andere Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden.

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