Klassenberechtigung
Die Gültigkeit von Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten beträgt gem. JAR-FCL 1.245 zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum oder dem Ablauf der Gültigkeitsdauer, sofern die Berechtigung innerhalb der Gültigkeitsdauer verlängert wird. Für die Verlängerung von Klassenberechtigungen für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einem Piloten (SEP) muss der Bewerber auf einmotorigen Landflugzeugen:
- innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer auf einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ablegen.
oder
- innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung/Berechtigungen nachweisen:
zwölf Stunden Flugzeit als verantwortlicher steuernder Pilot auf
SEP
zwölf Starts und Landungen
ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem Fluglehrer FI(A) oder Lehrer
für Klassenberechtigungen CRI(A). Dieser Flug kann durch jede andere Befähigungsüberprüfung
oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden.
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