ICAO Sprachprüfung (ICAO Language Proficiency Check)

Wer benötigt die ICAO Sprachprüfung?

Alle Piloten von Flugzeugen, die den Funksprechverkehr in englischer Sprache abwickeln. Also AZF und BZF I Inhaber, die Englisch sprechen wollen oder müssen (z.B. im Ausland). Luftsportgeräteführer (UL Piloten) sind zumindest in Deutschland davon ausgenommen.

Bis wann muss ich die ICAO Sprachprüfung abgelegt haben?

Alle Piloten mit AZF oder BZF I können oder haben bereits von der Bezirksre­gierung (bei uns: Dezernat 26, Bezirksregierung Düsseldorf) eine Übergangs­bescheinigung bekommen. Diese Bescheinigung wurde ohne eine Sprachprüfung erstellt und ist bis zum 31.12.2010 gültig. Diese Piloten können bis Ende 2011 ihre Verlängerungsprüfung ablegen, dürfen aber natuerlich ab dem 1.1.2011 den Funkverkehr nicht mehr in Englisch durchführen.

Was gibt es für Sprachprüfungen?

Man unterscheidet zwischen einer Verlängerungsprüfung und einer Erstprüfung. Alle Inhaber einer Übergangsbescheinigung bedürfen einer Verlängerungs­prüfung, sofern Ihr BZF I oder AZF vor dem 23. Sept 2008 ausgestellt wurde. Geprüft wird auf verschiedene Kompetenz-Level. Die ICAO (und das LBA hat diese so umgesetzt) hat dazu Level 4, Level 5 und Level 6 definiert.

Was und wie wird geprüft?

Die Prüfung ist in zwei Teile gegliedert.

1. Teil (Hörverständnis): Es werden Audiotexte aus der Luftfahrt vorgespielt. Zu jedem Audiotext bekommt man eine schriftliche Frage mit drei Antwortmöglich­keiten, die prüfen ob man den vorgespielten Audiotext sachlich verstanden hat. Um diesen Prüfungsteil zu bestehen, müssen mindestens 75% der jeweils vor­gegebenen Mehrfachantworten richtig zugeordnet sein.

2.Teil (Sprechfertigkeiten): In einem persönlichen Interview von ca. 15 min werden u.a. auch Bilder aus der Luftfahrt gezeigt, zu denen der Prüfling Fragen beantworten muss. Hier wird auf Aussprache, Struktur, Satzbau, Vokabelschatz, Interaktivität (Schlagfertigkeit) und Flüssigkeit geprüft.

Muss ich diese Prüfung wiederholen?

Bis auf Level 6 muss diese Prüfung, je nach Level und Anwendung (IFR oder VFR), in regelmässigen Abständen wiederholt werden.

Wo kann ich diese Prüfung ablegen?

Prüfende Stellen können Organisationen (DAeC, Bundesnetzagentur, zertifi­zierte Flugschulen oder Firmen, sogen. LTOs) oder Einzelpersonen (Fluglehrer oder Prüfer) sein. Einzelpersonen können nur Verlängerungsprüfungen abneh­men. Auf der WEB Seite des LBA ist eine Liste von Prüfern (LTs) und prüfenden Organisationen (LTOs) hinterlegt. Eine Verlängerungsprüfung kann zum Teil innerhalb eines Übungsfluges (z.B. zur Scheinverlängerung) abgenommen werden.

Wie kann mir MG flyers helfen?

Bei MG flyers können Sie Ihre Verlängerungsprüfung nach ICAO Level 4 ablegen.

Wo kann ich mich zur Prüfung anmelden?

Natürlich bei uns: 02161/5763883