Flugfunkzeugnisse


Was ist ein Flugfunkzeugnis?
Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie ein gültiges, von der Bundesnetzagentur ausgestelltes oder anerkanntes Flugfunkzeugnis.
Welche Flugfunkzeugnisse gibt es?
1. Allgemeines Sprechfunkzeugnis (AZF)
Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis berechtigt den Sprechfunk bei einer Boden- oder Luftfunkstelle uneingeschränkt auszuüben. Es ist erforderlich für Flüge nach Instrumentenflugregeln und empfehlenswert bei Flügen in Dunkelheit nach Sichtflugregeln.
2. Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis I (BZF I)
Das Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis I berechtigt den Sprechfunk an Bord eines Luftfahrzeuges, das nach Sichtflugregeln fliegt oder bei einer Bodenfunk;stelle mit Luftfunkstellen in deutscher und englischer Sprache im In- und Ausland auszuüben.
3. Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis II (BZF II)
Das Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis II berechtigt den Sprechfunk nur in deutscher Sprache in einem Luftfahrzeug, das nach Sichtflugregeln fliegt oder bei einer Bodenfunkstelle mit Luftfunkstellen auszuüben.
Welches Flugfunkzeugnis brauche ich?
Für die Privatpilotenlizenz PPL nach JAR-FCL (europäisches Regelwerk) wird mindestens ein BZF II gefordert. Damit können Sie in Deutschland den Funkverkehr in deutscher Sprache durchführen. Der BZF II Unterricht ist bereits integierter Bestandteil unserer Flugausbildung.
Bald nach Ihrer Flugausbildung werden Sie Flüge in das benachbarte Ausland planen. Dort müssen Sie den Flugverkehr in englischer Sprache durchführen. Voraussetzung, dass Sie im Ausland und Deutschland die englische Sprache anwenden dürfen, ist u.a. das BZF I. In Verbindung mit dem BZF II Unterricht während Ihrer Flugausbildung, können Sie zusätzlich den BZF I Unterricht bei uns erhalten.
Möchten Sie während der Dunkelheit nach Sichtflugregeln (NVFR Berechtigung) fliegen, so empfehlen wir Ihnen eine AZF Ausbildung, da Sie durch die Fluglotsen im Prinzip wie ein Flug nach Instrumentenflugregeln bedient werden.
Wo kann ich ein Flugfunkzeugnis erwerben?
Den erforderlichen Unterricht sowie Unterrichtsmaterial für das BZF I/II und AZF erhalten Sie bei uns. Die Prüfung wird bei der Bundesnetzagentur (in unserem Bereich ist es in 50933 Köln, Stolberger Str. 112, Tel: 0221/94500-0). Dort müssen Sie sich schriftlich zur Prüfung anmelden.
Was beinhaltet die BZF II Prüfung?
Die BZF II Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil beinhaltet 100 Fragen, die innerhalb von 60 min zu 75% richtig beantwortet werden müssen. Im praktischen Teil wird der Sprechfunk für einen An- und Abflug z.B. auf den Flughafen Köln/Bonn simuliert. Der Prüfer stellt dabei den Towerlotsen und der Prüfling den Pilot dar.
Was beinhaltet die BZF I Prüfung?
Der Prüfungsinhalt ist mit der BZF II Prüfung fast identisch, jedoch wird der Sprechfunk in englischer Sprache simuliert. Desweiteren, das Lesen eines Textes in englischer Sprache aus dem Fluginformationsdienst mit etwa 800 Schriftzeichen und anschließender mündlicher Übersetzung in die deutsche Sprache.
Was beinhaltet die AZF Prüfung?
Der theoretische Teil beinhaltet 40 Fragen zur Luftverkehrsordnung und Flugsicherungsausrüstung. Im praktischen Teil muss ein IFR Fluplan erstellt werden. Danach beginnt der Funk zum Einholen der Freigaben für Startup, Clearance, Taxi, Start und eine SID nach Instrumentenflugregeln simuliert abfliegen. Erforderlich sind Kenntnisse der IFR Charts.
Was ist eine ICAO Sprachprüfung?
Seit dem 23.9.2008 gibt es zusätzlich die Anforderung, dass Luftfahrzeugführer, die Ihren Sprechfunk in englischer Sprache durchführen, eine Sprachprüfung (language proficiency check) ablegen müssen. Informationen dazu finden Sie auf unserer WEB Seite im Bereich Ausbildung
Wo finde ich weitere Informationen?
In der Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV) gibt weitere Detailinformationen.
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