Ausbildung CVFR

Flugzeug

Privatpilotenlizenz (Flugzeug) – PPL(A) nach JAR-FCL 1 deutsch nach § 135 LuftPersV (CVFR)

für Besitzer der (ICAO-konformen) Erlaubnis für Privatflugzeugführer gem. §§ 1 bis 5 LuftpersV in der Fassung vom 23.12.1998 (alt).

Vorausetzungen für die Ausbildung:

  • schriftliche Erklärung, dass mit den zutreffenden Bestimmungen JAR-FCL und JAR-OPS 1 deutsch oder JAR-OPS 3 deutsch vertraut gemacht;
  • Nachweis 75 Std. Flugerfahrung auf Flugzeugen und Kenntnisse Funknavigation;
  • Nachweis der Voraussetzungen zum Erwerb der Berechtigung kontrollierter Sichtflüge (CVFR) gem. § 82 Abs. 2, 3, 5 und 6 LuftPersV in der Fassung v. 23.12.1998 (alt):

Theoretische Ausbildung

von mindestens 30 Unterrichtsstunden innerhalb der letzten 5 Monate vor Ablegen der Prüfung in den Sachgebieten

  • Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften,
  • Funknavigation,
  • Technik;

Praktische Ausbildung

Flugausbildung von mindestens 10 Flugstunden nach Instrumenten und zur Einführung in Navigationsverfahren mittels bodenabhängiger Funknavigations- und Radarhilfensowie in den Gebrauch von Funknavigationsgeräten mit Fluglehrer innerhalb der letzten 5 Monate vor Ablegung der Prüfung.

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen unverbindlich einen Termin, um Sie in einem persönlichen Gespräch weitergehend zu beraten.