Ausbildung CVFR
Privatpilotenlizenz (Flugzeug) – PPL(A) nach JAR-FCL 1 deutsch nach § 135 LuftPersV (CVFR)
für Besitzer der (ICAO-konformen) Erlaubnis für Privatflugzeugführer gem. §§ 1 bis 5 LuftpersV in der Fassung vom 23.12.1998 (alt).
Vorausetzungen für die Ausbildung:
- schriftliche Erklärung, dass mit den zutreffenden Bestimmungen JAR-FCL und JAR-OPS 1 deutsch oder JAR-OPS 3 deutsch vertraut gemacht;
- Nachweis 75 Std. Flugerfahrung auf Flugzeugen und Kenntnisse Funknavigation;
- Nachweis der Voraussetzungen zum Erwerb der Berechtigung kontrollierter Sichtflüge (CVFR) gem. § 82 Abs. 2, 3, 5 und 6 LuftPersV in der Fassung v. 23.12.1998 (alt):
Theoretische Ausbildung
von mindestens 30 Unterrichtsstunden innerhalb der letzten 5 Monate vor Ablegen der Prüfung in den Sachgebieten
- Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften,
- Funknavigation,
- Technik;
Praktische Ausbildung
Flugausbildung von mindestens 10 Flugstunden nach Instrumenten und zur Einführung in Navigationsverfahren mittels bodenabhängiger Funknavigations- und Radarhilfensowie in den Gebrauch von Funknavigationsgeräten mit Fluglehrer innerhalb der letzten 5 Monate vor Ablegung der Prüfung.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen unverbindlich einen Termin, um Sie in einem persönlichen Gespräch weitergehend zu beraten.
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